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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GPS GmbH​

 

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der GPS GmbH und ihrem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Programmierarbeiten, Schu­lungsmaßnahmen sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§ 2 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Be­rufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der GPS GmbH im Rah­men des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Aus­wahl des Dienstleistenden Mitarbeiters bleibt der GPS GmbH vorbehalten.

§ 3 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Ver­einbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Er­gänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Besondere Pflichten der GPS GmbH

Die GPS GmbH ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu be­handeln und auf Wunsch von ihren Mitarbeitern eine entspre­chende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der GPS GmbH zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber un­entgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Be­triebssphäre, die zur ordnungs­gemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u. a., dass der Auftraggeber

  • Arbeitsräume für die Mitarbeiter der GPS GmbH einschließ­lich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt,
  • Arbeitszeit zur Verfügung stellt; die Kontaktperson ist er­mächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidungen notwendig sind,
  • den Mitarbeitern der GPS GmbH jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen ver­schafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt und
  • im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (inkl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.

(2) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der GPS GmbH gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen der GPS GmbH Urheberrechte ent­standen sind, verbleiben dieselben bei der GPS GmbH

§ 6 Haftung und Schadenersatz

Die GPS GmbH haftet für von ihr oder von ihren Mitarbeitern vorsätz­lich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von € 100.000. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 7 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die der GPS GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Um­stände, von denen die GPS GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.

§ 8 Annahmeverzug

(1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftrag­geber eine ihm nach § 5 Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolge des­sen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

(2) Unberührt bleiben die Ansprüche der GPS GmbH auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der GPS GmbH wie folgt:

Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste der GPS GmbH ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als die GPS GmbH dadurch Aufwendungen einspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewor­denen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

§ 10 Treuepflicht

Auftraggeber und GPS GmbH verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Für den Fall des Verstoßes gegen diese Vereinbarung ist eine Konventionalstrafe in Höhe zwei Jahresbezügen des ausgeschiedenen Mitarbeiters fällig.

             


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